Der Bürgerbus – ein normaler Linienverkehr – und doch nicht so ganz normal!

Bus klein HP

Unser Bürgerbus ist zunächst ein ganz normaler Linienverkehr auf einer konzessionierten Linie mit Fahrplan, Haltestellen und einem genehmigten Tarif. Der Bürgerbusbetrieb wird von ehrenamtlich tätigen Fahrerinnen und Fahrern aufrecht erhalten, die sich in unserem Bürgerbusverein zusammengeschlossen haben.

Da dem konventionellen Linienverkehr keine Konkurrenz gemacht werden soll und darf, beschränkt sich das Einsatzgebiet auf Bereiche und Zeiten, in denen ein Linienverkehr nach den üblichen Maßstäben wirtschaftlich nicht tragfähig wäre. Dementsprechend, und weil die ehrenamtlichen Fahrerinnen und Fahrer keinen Bus- bzw. Personenbeförderungsschein benötigen, wird auch nur ein Kleinbus als PKW mit maximal 8 Fahrgastplätzen eingesetzt.

In NRW haben sich seit 1985 mittlerweile 137 Bürgerbusvereine im Dachverband von „Pro Bürgerbus NRW e. V.“ organisiert, wir auch. Sieben weitere Vereine sind in Vorbereitung.

Die Tragsäulen des Bürgerbusbetriebs sind:

  • Unser Bürgerbusverein mit engagierten Fahrerinnen und Fahrern, die den Fahrbetrieb sichern.
  • Die Stadt mit der Ausfallbürgschaft für die Restkosten, die die Nachhaltigkeit des Projektes gewährleistet.
  • Die VESTISCHE als Verkehrsunternehmen, das den Bürgerbus in sein Angebot aufnimmt und die verkehrsrechtliche Seite des Projektes abdeckt.
  • Das Verkehrsministerium NRW, das für die Anschaffung des Fahrzeuges einen Festbetrag sowie eine Organisationspauschale für vereinsinterne Zwecke zur Verfügung stellt.
  • Die Werbepartner, Fördermitglieder und Sponsoren, die für Nachhaltigkeit und dauerhaften Betrieb des Bürgerbusbetriebes sorgen.

Tarife und Beförderungsbestimmungen

Nach vielfältigen Diskussionen mit den Bürgerbus-Vereinen benachbarter Kommunen, der Stadt Haltern am See und der „Vestische Straßenbahnen GmbH“ hat der Verein „Bürgerbus Haltern am See e.V.“ als Tarifkonzept eine Insellösung übernommen. Für Fahrten gilt nicht der Tarif des VRR. Es gelten auch nicht die Bestimmungen über die unentgeltliche Beförderung von Polizeibeamten in Uniform und Zivil des Landes NRW oder der Bundespolizei.

Folgende Tarifsätze gelten ab 4. November 2017:

  • Fahrgäste ab 15 Jahren zahlen ein Entgelt von 1,00 Euro pro Fahrt.
  • Fahrgäste im Alter von 6 bis 14 Jahren zahlen 0,50 Euro pro Fahrt.
  • Kinder unter 6 Jahren werden kostenfrei befördert. Sie müssen stets begleitet sein. Die Begleitperson muss über
    6 Jahre alt sein.
  • Schwerbehinderte mit Ausweis und gültiger Wertmarke werden unentgeltlich befördert.Dies gilt auch für eingetragene Begleitpersonen (B). Es gilt das Abrechnungsverfahren nach dem Sozialgesetzbuch IX (§§ 145 ff).

Fahrkarten können nur bei der Fahrerin oder dem Fahrer des Bürgerbusses erworben und müssen bar bezahlt werden. Es können keine großen Geldscheine gewechselt werden, maximal ein 10-Euro-Schein.

Die Fahrkarte hat Gültigkeit vom Zeitpunkt des Einstieges in den Bus bis zum Ausstieg an einer Haltestelle innerhalb des Liniennetzes (max. 60 Min.). Fahrkarten sind nicht übertragbar. Beim erneuten Zustieg ist für die Rückfahrt eine weitere Fahrkarte zu erwerben.

Es dürfen höchstens 8 Fahrgäste gleichzeitig befördert werden! Wir bitten um Verständnis, dass es keine Ausnahmeregelung gibt. Für alle Fahrgäste gilt die Anschnallpflicht!

Die Beförderung von Fahrrädern ist ausgeschlossen.